Mit der Beauftragung erhält der
Auftraggeber Rechtssicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase.
Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo sind in den Regeln zum
Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
Unser Leistungsangebot
entsprechend Baustellenverordnung ( BaustellV )
Mit der Beauftragung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) erhalten Sie Rechtssicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase.
In der Planungsphase :
Beratung über die Sicherheitseinrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
Beraten des Bauherren hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SiGe-Koordination
Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe- Planes und anderer sicherheitsrelevanten Elemente
(Bauablaufplan, Baustellenordnung) in den Ausschreibungsunterlagen
Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Flucht- und Rettungswegeplanes
In der Ausführungsphase :
Aushängen und Aktualisieren der Vorankündigung an der Baustelle
Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung
Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Vermittlung sicherheitsrelevanter Belange zwischen allen am Bau Beteiligten
Durchführung von Sicherheitsbegehungen in angemessenen, regelmäßigen Zeitabständen
Protokollierung der sicherheitsrelevanten Mängel und Kontrolle der Beseitigung der Mängel